Jeder, der den Zweck der Bürgerinitiative unterstützen möchte, kann laut Satzung § 5 Mitglied werden.
Füllen Sie das Antragsformular aus und übergeben Sie es Ihrem Ortsansprechpartner oder schicken
es an
Der Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr ist zu Beginn der Mitgliedschaft fällig.
Dieser Betrag kann dem Ortsansprechpartner gegen Quittung übergeben oder besser auf das
Konto der BI überwiesen werden.
Die Bankverbindung lautet: