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Die zum Forum erschienenen Vertreter der Bürgerinitiative, der Verbandsgemeinde Egeln und der Stadt Hecklingen, sowie der Veranstalter (v.l.) Dr. Pech, Michael Zenker, Rene' Kiel, Michael Stöhr, Ethel-Maria Muschalle-Höllbach

Was hier deutlich zu erkennen ist,

es sind weder die ebenfalls eingeladenen Vertreter der Städte Staßfurt und Aschersleben, also die Herren OB Wagner und Michelmann noch deren zuständige Mitarbeiter erschienen! 

Es gab auch kein Statement, was man zur Erklärung hätte zitieren können.

 

 

 

 

 

 

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Foto PH Etwa 130 Bürger sind der Einladung gefolgt und nehmen rege an der Diskussion teil.

Foto PH

 

Sie sollen zum 2. Mal betrogen werden !!!

 

Rund 2,6 Millionen Euro überzahlte Abwassergebühren im Zeitraum 2007-2008 sollen anteilig in die Haushalte von Staßfurt und Aschersleben fließen. Diese Geld steht aber ausschließlich den Bürgern des Verbandsgebietes Bodeniederung zu.

Die von der Bürgerinitiative "Bezahlbares Abwasser" damals angestrengten Klagen bewirkten 2009 eine Herabsetzung der Schmutzwassergebühr von über 2 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser. Diejenigen, die im guten Glauben die von der Kom-munalaufsicht festgesetzten Gebühren bezahlten, bekamen für die Jahre 2007 und 2008 das zu viel gezahlte Geld nicht zurück. Nur wenn Widerspruch oder Klage eingelegt wurde, bekam man seine überzahlten Gebühren zurück.  Vom Gesetz her hätte aber diese Überzahlung zwingend gebührensenkend eingesetzt werden müssen. Das ist bis heute noch nicht erfolgt. Und wenn es nach dem Willen der Oberbürgermeister von Staßfurt und Aschersleben gehen würde, dann soll dieses Geld auf keinem Fall an die Bürger zurückfließen. Der Oberbürgermeister Sven Wagner von Staßfurt hatte sogar kürzlich diesen Betrag dreister Weise schon in seinen Eckhaushaltsplan für 2018 aufgenommen!

Dadurch sollen viele Bürger der Bodeniederung zum 2. Male betrogen werden!

 

Lassen Sie es nicht zu, dass man Ihnen nun gänzlich dieses Geld stiehlt. Das damals Geld gezahlte Geld gehört den Bürgern! Kämpfen Sie um Ihr legitimes Recht! Kommen Sie zum Volksstimme-Forum, zu dem auch der Oberbürgermeister von Staßfurt und dessen Verbandsvertreter eingeladen sind. Dort können Sie sich erklären lassen, warum Ihnen das Geld weggenommen werden soll.

Kommen Sie am 04. Oktober 2017 um 19 Uhr in den

       Gemeindesaal Stern in Hecklingen, Hermann-Danz-Str. 42A

 

Bürgerinitiative "Bezahlbares Abwasser"

 

Der Alt-AZV Bodeniederung kann jetzt zügig aufgelöst werden

Artikel, Briefe und immer noch AZV "Bodeniederung"i.A.

Dieser Offene Brief ging per 24.03.2017 zusätzlich und gleichlautend an den Innenminister des LSA und an die Misterin für Umwelt und Energie, sowie an alle Mitglieder des Landtages des LSA. Ferner war er in der Volksstimme MD am 07.04.2017 zitiert veröffentlicht!

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Folgende Anfrage wurde am 24.10.2016 im LT LSA von Herrn Detlef Gürth, Mitglied der CDU-Fraktion mit dem Bezug auf offene Beitragszahlungen bis zum Jahr 2030 im Bereich des ehemaligen AZV "Bodeniederung" i.A. Staßfurt gestellt:

 

Zitat "Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Einschätzung der Bürgerinitiative "Bezahlbares Abwasser" hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit der Abwicklung des AZV Bodeniederung und der daraus resultierenden zusätzlichen jährlichen Belastung der Gebührenzahler zutreffend?

 

2. Könnte nach Einschätzung der Landesregierung diesem Umstand durch eine Änderung der maßgeblichen Rechtsgrundlagen Abhilfe geschaffen werden?"

 

Zitatende!

 

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Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Unterschrift bezüglich der vorgesehenen Petition haben, wenden Sie sich

vertrauensvoll an unsere Ortsansprechpartner (siehe weiter unten unter "Mitglied werden" Tabelle Ortsansprechpartner).

 

 

 

 


 

 

 

Artikel vom 21.04.2009

 
 
Gespräch über die Zukunft des AZV „Bodeniederung

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Kippen der Abwassergebühr von 6,16 Euro/m3 durch das Verwaltungsgericht Magdeburg ist das Problem unseres Abwasserverbandes in keinster Weise gelöst. Leider wird die geplante Fusionierung auch keine Änderung der Situation bringen. Die aufgehäuften Verluste des AZV müssen von den Kommunen ohnehin getragen werden, der Liquidator muss bezahlt werden und nennenswerte Synergieeffekte mit WAZV „Bode-Wipper“ gibt es nicht. Die jüngste Äußerung unserer ehemaligen Landrätin Heike Brehmer zeigt einmal mehr, wie das Land versucht, die gesamte Misere auf die Bürger und Kommunen abzuwälzen. Dies dürfen wir nicht zulassen!

Die Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“ möchte daher mit Ihnen als Verbandsvertreter mögliche Alternativen gemeinsam erörtern. Wir sehen hier ganz klar das Land in Pflicht, trotz der 36 Millionen Euro geleisteten Teilentschuldungshilfen!

Extrem hohe Investitionskosten für ein von der Landesregierung und weiteren Politikern präferierten Vorzeigeprojekt Anfang der 90er Jahre lasten wie ein Wackerstein auf den Bürgern und Kommunen. Kostengünstigere Varianten sind nie wirklich untersucht worden, da schon entsprechende Ansinnen dazu wirsch vom Tisch gefegt worden sind. Ernsthafte Gedanken zur Refinanzierung dieses Projektes machte man sich anfangs offensichtlich nicht. Da waren ja zunächst die politisch bewusst sehr niedrig gehaltenen Abwassergebühren. Die Vorfinanzierung übernahm ja der Betreiber. Die daraus resultierenden Kosten wurden nie offengelegt. Da die Tilgung erstmalig erst Anfang 2000 erfolgte, liefen gigantische Zinskosten aus der 90 Millionen Euro teuren Investition auf. Eine Zinsberechnung ergab eine Größenordnung von über 30 Millionen Euro reiner Zinslast. Dafür wurden dann auch letztlich die Teilentschuldungshilfen eingesetzt und zwar im Gegensatz zum eigentlichen Grundanliegen der Teilentschuldungshilfen, nämlich der Reduzierung der hohen Investionskosten und damit der Gebühren. Diese Möglichkeit ist, trotz Eingreifens des Landes mit einer Spezialistengruppe namens Management Unterstützungsgruppe (MUG) von Landwirtschafts- und Umweltministerium über mehrere Jahre, vom Land kläglich verspielt worden.

Die Meinungen und Entscheidungen in den Verbandsgemeinden sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von der klaren Ablehnung der Fusionierung (Borne, Tarthun und Wolmirsleben) über die Erreichung kleiner Zugeständnisse vom Land ehemaliger Neinsager bis hin zu den Gemeinden, die bedingungslos der Fusionierung zugestimmt haben. Diese Aufsplitterung der Kräfte kommt dem Land in seinem Ansinnen, das Problem AZV „Bodeniederung“ durch Fusionierung zu beseitigen, sehr entgegen. Flankiert mit erpresserischen Methoden, wie der Verweigerung bereits zu gesagter Fördermittel, sollen die Gemeinden für eine Fusionierung gefügig gemacht werden.

Lassen Sie uns daher gemeinsam nach Wegen suchen, dass Land doch noch in die Pflicht zu nehmen, um einer völlig verfehlten Abwasserpolitik in den 90er Jahren entgegen zu wirken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernhard Pech Petra Pollnow
1. Vorsitzender 2. Vorsitzende
Verein "Bezahlbares Abwasser"

 

Artikel vom 18.03.2009

 
 
Nach einer fast 6 stündigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg faßte in den späten Nachmittagsstunden die Kammer den Beschluss, dass der Abwassergebührenbescheid über 6,16 Euro je Kubikmeter aufzuheben ist. Der lange Kampf von Dezember 2006 bis heute hat sich also doch gelohnt!
Nicht zuletzt trugen die über 200 Klagen dazu bei, dass sich das Verwaltungsgericht äußerst intensiv mit der nicht einfachen Materie der Abwassergebührenkalkulation auseinandersetzte und anhand der von der Klägerseite vorgebrachten Beanstandungen an der Kalkulation entsprechend berücksichtigt hat.
Es wird in den nächsten 2 Wochen eine Mitgliederversammlung einberufen werden, um diese Verhandlung und das Urteil im Kreise unserer Mitglieder auszuwerten.
Siehe auch die Presseschau!!!
 
 

 

Artikel vom 05.10.2008

 
 
Bei allen Gelegenheiten versucht das Land seine Mitschuld an der heutigen Misere des AZV Bodeniederung abzustreiten. Im Gegenteil, es hat immer gewarnt, z.B. vor dem privaten Betreibermodell, hat immer resolut kostendeckende Gebühren verlangt, nie Unzuläng-lichkeiten geduldet und darüber hinaus sogar enorme Finanzspritzen in den AZV Bode-niederung getätigt. Die Hauptursache lag angeblich im Verband selbst, der viel zu spät kostendeckenden Gebühren erhoben hat. War es wirklich so? Da man sich in der Politik oftmals auf die Vergesslichkeit der Menschen verlassen kann, fallen solche einseitigen Behauptungen auf fruchtbaren Boden. Deshalb hier ein paar Fakten aus der Vergangenheit, mit denen sich ein ganz anderes Bild ergibt.

Die Grundlagen der heutigen Misere sind in der Tat bereits in den frühen 90er Jahren gelegt worden - und zwar unter starker Mitwirkung des Landes. Gleich zu Beginn der 90er stand die Forderung des Landes Sachsen-Anhalt zum Aufbau flächendeckender Ab-was-serent-sor-gungs-systeme mit einer möglichst geringen Anzahl von Klärwerksstandorten. Bei der Vorbereitung der Ausschreibung für das Betreibermodell als auch beim Betreiber-vertrag war das Umwelt-ministeriums von Sachsen-Anhalt von Anfang an beteiligt. Der AZV Bodeniederung war das Pilotprojekt nach privatem Betreibermodell in den neuen Bundesländern, wodurch dieses entsprechend stark im Fokus diverser Politiker von Bund, Land und Kreis standen. Das technische Konzept, die Finanzierungspläne sowie die Berechnungen zur Refinanzierung lagen dem Umwelt-ministerium vor und wurden entsprechend den Hinweisen des Ministeriums korrigiert. Ausfallbürg-schaften und Fördermittel wurden bereits 1991 bewilligt. Die Qualität der dazu erforderlichen Prüfungen muss leider angezweifelt werden. War die Wirtschaft-lichkeit wirklich gewähr-leistet? 1993 wurde das Projekt vom Land plötzlich in Frage gestellt! Trotz Nachbesserungen wurde die Förderung eingestellt bzw. zumindest sehr stark reduziert. 1995 betrug die Förderquote nur noch knapp 15%! Im Vergleich realisierten andere Verbände in Sachsen-Anhalt Förderungen bis zu 65%. Diese geringe Förderquote führte letztlich dazu, dass Herstellungsbeiträge ab 1997 erhoben werden mussten. Auf diese hätte nach Verbandsangaben verzichtet werden können, wenn die eingeplanten Mittel in vollem Umfang ausgereicht worden wären. Der Betreiber verkündete in Schreiben an weitere Gemeindeverwaltungen zum Beitritt in den Verband eine Förderung von 40% durch das Land.
Darüber hinaus kann die Refinanzierung des Projektes nicht schlüssig gewesen sein. Bis ins Jahr 1995 betrugen die Abwassergebühren nur niedrige 0,93 Euro/m3 , was politisch so gewollt war. Wie die Investitions-kosten mit diesen niedrigen Gebühren finanziert werden sollten, ist nicht nachvollziehbar! Bis Mitte 1995 war bereits die Hälfte der Investition von insgesamt 110 Mio. Euro getätigt. Jeder, der schon einmal einen Kredit aufgenommen hat, weiß, dass ohne Tilgungszahlung die Kreditlast durch die anfallenden Zinsen und Zinses-zinsen sehr schnell erheblich größer wird.
Im November 1995 lag die Genehmigung des mittlerweile 3. Betreibervertrages durch den Landkreis Aschersleben-Staßfurt mit ausdrücklicher Zustimmung des Regierungspräsidiums Magdeburg vor. Eine wichtige Auflage dieser Genehmigung war die Erhebung kosten-deckender Gebühren, inklusive der Einführung einer Grundgebühr. Die Erhebung kosten-deckender Gebühren war jedoch 1995 bei der noch geringen Anzahl zentral ange-schlos-sener Einwohner kaum möglich gewesen. Diese betrug in diesem Jahr erst 6.365 Ein-woh-ner. Im Jahr 1997 erhöhte sich die Anzahl auf über 18.700 Einwohnern. Die Einwoh-nerzahl im Verbandsgebiet betrug zum damaligen Zeitpunkt ca. 28.000 Einwohner. Ander-seits sind damals auch Haushalte schon zur Kasse gebeten worden, die noch gar nicht angeschlossen waren.

Eine weitere wesentliche Ursache für die eingetretene Misere besteht darin, dass während der gesamten Zeit des AZV Bodeniederung es keine Führung gab, die die Geschicke des Verbandes richtig lenken konnte. Das Personal war den Anforderungen meist nicht gewachsen. Von 1991 bis 2006 mussten 51 Satzungen bzw. Änderungen erlassen werden, um inhaltliche Fehler und Fehler in Veröffentlichung zu korrigieren. Die Niederschlags-wasser-gebührenerhebung wurde ab 1997 in die Satzung aufgenommen, scheiterte aber diletantisch, als nach einer falschen Veröffentlichung des Gebührensatzes ohne Korrektur trotzdem die Gebührenbescheide erlassen wurden. Danach wurde Niederschlagswasser-gebühren nicht flächendeckend erhoben. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass 3mal Datenerhebungen zur Niederschlagswasserbeseitigung durchgeführt wurden, natürlich zu Lasten der Gebührenzahler. Ende 1999 bis Anfang 2000 war eine Managementunter-stützungsgruppe des Umweltministeriums im AZV tätig, was aber leider auch keine nachhaltige Verbesserung in der Arbeit des Verbandes brachte. Trotz enormer Ausgaben von insgesamt knapp 1,5 Millionen Euro für Beratungsleistungen sind eine Menge organisa-torische Mängel im Verband bis heute noch nicht einmal vollständig beseitigt. Dies begünstigte das Zustandekommen riesiger offener Forderungen in Höhe von rund 6 Millionen Euro bis 2007, was ca. einem Jahresumsatz des Verbandes entspricht. Davon sind fast 900.000 Euro verjährt, über 1,6 Millionen Euro sind durch Insolvenz nicht mehr beitreibbar.

Die vom Land ab Anfang 2000 in den Verband gesteckten Teilentschuldungshilfen in Höhe von 36,4 Millionen Euro dienten letztlich nur noch zur Erhaltung der Liquidität des Verbandes. Diese Mittel einige Jahre früher als Investivkapital eingesetzt, hätte zu einer deutlich geringeren Gebührensituation als heute geführt.

Der Bericht des Landesrechnungshofes über den AZV Bodeniederung zeigt in über 100 Seiten das totale Versagen des Landes, seiner Behörden und des Abwasserzweckver-bandes. Eine Aufarbeitung erfolgte in keinem einzigen Gremium, zumindest nicht öffentlich-keits-wirksam. Zu erdrückend sind die Vorwürfe! Viel zu spät durchgeführte interne Prüfungen stellten oftmals nur noch Verjährungen zu zahlreichen Tatbeständen fest. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Noch ein letzter Gedanke: Wir befinden uns hier in der Bundesrepublik Deutschland mit einem entsprechend umfangreichen Staatsapparat, der zahlreiche Aufgaben zu erfüllen hat und von den Steuergeldern seiner Bürger finanziert wird! Da kann man schon Leistung erwarten und bei solch einem enormen Schaden gemäß dem Verursacherprinzip Ersatz verlangen!
 
Dr. Bernhard Pech, 1. Vorsitzender „Verein Bezahlbares Abwasser“

 

Artikel vom 20.09.2008

 
 
Einige Fragen an unsere gewählten Volksvertreter, die über die „Zusammenarbeit oder den Zusammenschluss unserer beiden Verbände, „Bodeniederung“ (AZV) und „Bode-Wipper“ (WAZV), entscheiden.
Es stehen jetzt wieder Entscheidungen der Abgeordneten in den Ausschüssen der Städte und Gemeinden an, die weit greifende (finanzielle) Veränderungen ihrer Wähler vorsehen. Abgeordnete, die gut informiert und kompetent sein wollen, werden sicher auf folgende Fragen, den Wählern und Betroffenen beantworten können:

1. Warum stand in keiner Stadt- oder Gemeinderatssitzung eine Auswertung des Berichtes des Landesrechnungshofes, zum Gebaren des AZV „Bodeniederung“ und seiner Aufsichtsorgane, auf der Tagesordnung?
2. Warum erklärt niemand den Synergie-Effekt, den ein Zusammenschluss beider Verbände bringt. Besonders den Mitgliedern des AZV, die weiterhin auf dem Abwasserpreis von 6,16 € je m³ Abwasser, über Jahre sitzen bleiben sollen, obwohl dem WAZV 7,8 Mio € vom Land Sachsen-Anhalt, als Finanzhilfe zugedacht sind?
3. Warum wird der Rest der Finanzhilfe des Landes von 8 Mio €, die der Verband Huy-Fallstein erhalten hat und seine Hilfe zur Sanierung des AZV einseitig aufgekündigt hat, nicht zurück gefordert?
4. Warum werden diese Mittel nicht zur Entschuldung genutzt?
5. Warum werden die offenen Forderungen nicht nach dem demokratischen Verursacherprinzip in drei Teilen zwischen Land und Kreis (Verletzung der Aufsichtspflicht) und den Kommunen des AZV aufgeteilt, sondern allein den Kommunen, somit wieder den Bürgern angelastet?
6. Warum mussten einige gewählte Vertreter der Gemeinden im AZV, die vom hohen Abwasserpreis betroffen waren, abgewählt werden? Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Der Fragen gibt es noch viele. Es hat den Anschein, dass die „Zusammenarbeit“ mit dem AZV oder Auflösung des AZV in aller Eile, zum 01.01.2009 erfolgen soll und dabei die festgestellten Versäumnisse aller Beteiligten unter den Teppich gekehrt werden.
Liebe Abgeordnete, nehmen Sie diesen Artikel nicht auf die leichte Schulter, denken Sie daran, die nächsten Wahlen stehen an.
Ich wünsche mir, dass viele Bürger in allen betroffen Gemeinden offene Augen und Ohren haben und künftig aktiver werden. Nur gemeinsam sind wir stark.
Der Verein „Bezahlbares Abwasser“, der es allein sehr schwer hat, ist für jede Unterstützung dankbar.
 
Klaus Sandau, Athensleben

 

Artikel vom 03.02.2008

 
 
Endlich greifen nun auch unsere Kommunalpolitker das Thema Abwassermisere des AZV „Bodeniederung“auf, nachdem sich die Bürgerinitiave „Bezahlbares Abwasser“ fast 1 Jahr lang allein damit auseinandersetzt hat. Der Bürgermeister von Staßfurt, Martin Kriesel, zollt der Bürgerinitiative in einem Volksstimmeartikel am 02.02.08 seinen Respekt. Die Prüfung des AZV durch den Landesrechnungshofes hat die Bürgerinitiative herbeigeführt.

Die Fragestellung von Herrn Kriesel, ob es weiter hilft, wenn Entscheidungsträger zur Verantwortung gezogen werden, erstaunte mich schon etwas und muss unbedingt bejaht werden! Genau dies war der entscheidende Grund, dass die Abwassermisere erst entstehen konnte! Niemand hat in der Vergangenheit wirklich Verantwortung übernommen, weder im Ministerium, noch die obere und untere Kommunalaufsicht, noch der Landrat bzw. die Landrätin oder die Verbandsführungen und –versammlung und die Gemeinderäte. Einer hat den dem anderen die Verantwortung zugeschoben, einer hat sich auf den anderen verlassen. Unpopuläre Entscheidungen hat man, besonders in Wahlzeiten, vor sich hergeschoben. Heute stellen sich die Entscheidungsträger hin und sagen: „Alles dumm gelaufen, aber bezahlen muss es trotzdem der Bürger!“ So eine Art der Übernahme von Verantwortung wird von der Bürgerinitiative und mit Sicherheit auch von den betroffenen Bürgern im Verbandsgebiet strikt abgelehnt. Hier müssen sich die Politiker schon ernsthafte Gedanken machen, ob sie den Bürgern wirklich zu muten wollen, die Suppe, die sie ihnen letztlich eingebrockt haben, auslöffeln zu lassen.

Das von Amtswegen nach dem Prüfbericht vom Landesrechnungshof nichts geschehe, verwundert mich im Gegensatz zu Herrn Kriesel überhaupt nicht. Denn, in welcher Ebene auch immer, ist durch inkonsequentes und damit verantwortungloses Handeln oder Dulden zur heutigen katastrophalen Situation des AZV beigetragen worden. Dies zuzugeben und dazu zustehen fällt den Entscheidungsträgern offensichtlich sehr schwer. An einer ehrlichen Aufarbeitung ist man gar nicht interessiert. Aber genau darum will und wird sich die Bürgerinitiative auch kümmern.

In der heutigen Situation des AZV „Bodeniederung“ hat die Verbandsversammlung defacto keinerlei Entscheidungsspielraum mehr. Die Geschäftstätigkeit des AZV muss von professionellen Fachleuten geführt werden. Immer noch existierende Mängel müssen schnellstens beseitigt werden. Einnahmeverluste durch rechtsunsichere Bescheide sowie durch Unvollständigkeit in der Veranlagung dürfen nicht mehr auftreten. Das ist die Grundvoraussetzung, die umgehend geschaffen werden muss, um eventuelle Finanzhilfen des Landes nicht wieder verpuffen zu lassen.

Immer dann, wenn die Politik versagt hat, müssen die Bürger ihr Schicksal in die eigenen Hände nehmen und ihre Interessen über eine Bürgerinitiative durchsetzen. Es wäre für alle Beteiligten jedoch leichter und vor allem zweckdienlicher, gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten.
 
 
Dr. Bernhard Pech, 1. Vorsitzender Verein

 

Artikel vom 29.12.2007

 
 
Es wird in den nächsten Tagen der folgende Flyer an alle Haushalte des Verbandsgebietes AZV "Bodeniederung" verteilt:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Abwasserzweckverband (AZV) „Bodeniederung“ hat sich zu einem Moloch entwickelt, der immer mehr Geld unserer Bürger, der Wirtschaft und unserer Gemeinden verschlingt.

Das merken wir alle nicht nur in unserem Geldbeutel, sondern auch in unserem häuslichen Umfeld. So können die Kommunen nicht mehr in den Straßenbau oder andere Projekte investieren, von Zuschüssen für die Vereins-, Kultur-, Sport-, und Jugendarbeit ganz zu schweigen. Uns entgehen dadurch Millionen an Fördermitteln z.B. für Straßenbau, später muss dann der Bürger noch mehr bezahlen. Die wahren Schäden sind also um ein Vielfaches höher.

Die jahrelange Misswirtschaft im AZV fiel auch dem Landesrechnungshof sofort ins Auge.
Er hatte auf Druck unserer Bürgerinitiative das Finanzgebaren des Verbandes unter die Lupe genommen.
Fazit vom Landesrechnungshofpräsidenten Seibicke: „Dieser AZV 'Bodeniederung' ist für uns der bislang gravierendste Fall. Der AZV ist trotz einer Landesförderung von 57 Mio. Euro unwirtschaftlich und nicht leistungsfähig. Die Situation ist nach wie vor katastrophal.“

Daran wird sich auch nichts ändern, wenn die Bürger dem Treiben der handelnden Akteure weiterhin nur zusehen. Denn weder vom Land, noch vom Landkreis sind wirksame Hilfen zu erwarten.
Auch eine Bestrafung der Verantwortlichen für diese Miesere wird wohl nur ein frommer Wunsch bleiben, wenn wir nicht selber darauf drängen.
Das beweist auch die Tatsache, dass der AZV nun nach fast zwei Monaten noch nicht auf die zahlreichen Vorwürfe des Landesrechnungshofes reagiert hat. Die Geschäftsführung des Verbandes hat hingegen verlautbart, dass sie der Forderung der Rechnungsprüfer des Landes nicht nachkommen wird, die fehlerhafte Gebührensatzung zu korrigieren.
Bis heute war der Bericht des Landesrechnungshofes nicht einmal auf der Tagesordnung des Verbandes.
Im Gegenteil, er kassiert derzeit rückwirkend Niederschlagswassergebühren bis in das Jahr 2003, obwohl dies nicht rechtssicher ist.
- Und die Aufsichtsbehörden des Landes und des Landkreises schauen zu -

Der oberste Grundsatz, Schaden vom Bürger nachhaltig abzuwenden, ist in gröbster Weise mißachtet worden! Politische Verantwortung und Konsequenzen werden offen-sichtlich nicht gezogen.
Das dürfen wir uns nicht länger bieten lassen!

Da hilft nur eins, diesem dreisten Griff in die Taschen der Bürger muss ein Ende gesetzt werden. Dieses Ziel hat sich die Bürgerinitiative gestellt!


Das geht nur mit juristischer Hilfe von Leuten, die unsere Interessen vertreten.

Viel zu lange haben die Verantwortlichen unser Geld deren Gutachtern und Anwälten hinterher geworfen, um Vorschläge zu machen, wie wir für deren gemachte Fehler zur Kasse gebeten werden können.

Unser Vorschlag:

- Wenn alle Betroffenen nur einen kleinen finanziellen Betrag spenden würden, dann könnte die Bürgerinitiative, die ja über keine eigenen finanziellen Mittel verfügt, diese notwendige, juristische Aufarbeitung und rechtliche Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaft und gerichtlichen Instanzen für die betroffenen Bürger organisieren.

- Mit entsprechender juristischer Unterstützung will die Bürgerinitiative Druck auf die Verantwortlichen ausüben und dafür Sorge tragen, dass sie zur Verantwortung gezogen werden und eine gerechte Abwasserpolitik eingeleitet wird. Für Fehler der Politik darf nicht nur der Bürger zahlen!

- Diese einmalige Chance aus der Prüfung des Landesrechnungshofes muss genutzt werden. Freiwillig werden die Verantwortlichen ihre Positionen nicht aufgeben. Sie müssen dazu gezwungen werden!

Heute und sofort muss dieser Entwicklung Einhalt geboten werden. Sonst werden Sie, Ihre Kinder und Enkelkinder bis in alle Zukunft für die Schulden aus der Abwassermisere aufkommen müssen.

Ein kleiner finanzieller Beitrag zur Freiheit der Bürger und Kommunen
(Jeder Euro hilft für unsere gemeinsame Sache)


So können Sie mit machen:

1. Unsere Vertreter der Bürgerinitiative kommen zu Ihnen an die Tür. Sie können dort einen Betrag spenden, welcher sofort quittiert wird. Sie können auch ohne Namensnennung spenden. Der Betrag wird ebenfalls sofort quittiert. Alle Sammellisten sind nummeriert.

2. Sie können Einzahlungen auf folgendes Konto tätigen:
Aktionskennwort: Abwasser
Ostharzer Volksbank eG.
Kontonummer: 345 2131
BLZ: 800 635 08

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“


Für finanzielle Freiheit unserer Bürger u. Gemeinden !

 

Artikel vom 19.12.2007

 
 
Konspirativ konnte man dieses Treffen nicht nennen. Schließlich war es auf den Internet-Seiten der Bürgerinitiativen öffentlich angekündigt worden. Sprengstoff bot diese erste Begegnung aber allemal.

Sechs große Bürgerinitiativen aus Sachsen-Anhalt trafen sich am 08.Dezember 2007 in Nempitz bei Bad Dürrenberg. Alle beschäftigen sich z.T. seit Jahren mit der Problematik überhöht empfundener Gebühren und Beiträge. Die weiteste Anreise musste der Vorsitzende des Vereins „Bezahlbares Abwasser“ aus dem Bereich des AZV „Bodeniederung“, Dr. Bernhard Pech, auf sich nehmen. Fast 100 km sind es von Hecklingen bis Nempitz. Ein Aufwand, der sich nach Auffassung von Dr. Pech aber gelohnt hat. „Die Bürgerinitiativen sollten Ihre Kräfte, Komptenzen und Ressourcen bündeln, um sich gegen überhöhte Abgaben wirkungsvoll wehren zu können“, erläuterte er.

Initiiert von Andreas Löhne aus Querfurt diskutierten die Vertreter der Bürgerbewegungen aus den Verbandsgebieten der Abwasserzweckverbände Bodeniederung, Bad Dürrenberg, Salza, Eisleben, Nebra und Laucha-Bad Bibra Möglichkeiten der künftigen Zusammenarbeit. Der gesamte Einzugsbereich dieser Verbände beträgt nach den Angaben von Löhne mindestens 145.000 Einwohner.

Wolf-Rüdiger Beck, Vorsitzender der IG Abwasser im AZV Salza, fasste die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre zusammen. Beck: "Es ist deutlich zu beobachten, dass im Bereich des Abgabenrechts die Bürgerrechte in Sachsen-Anhalt immer weiter beschnitten werden." Beck erwähnte die Einführung von – teilweise erheblichen -Kostenrechnungen für abschlägige Widerspruchsbescheide, welche ganz offenkundig dazu dienen solle, die „Hemmschwelle“ zur Einlegung von „lästigen“ Rechtsbehelfen für die Bürger zu erhöhen. Weiter verwies Beck auf besonders fragwürdige Grundsatzurteile des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt. So werde jetzt nicht mehr zwingend gefordert, dass Abgabensätze nur anhand einer ordnungemäßen Kalkulation beschlossen werden dürfen. Diese Rechtsprechung führe dazu, dass der Bürger unter Umständen die Rechtmäßigkeit eines Abgabensatzes vorab nicht mehr überprüfen und gerichtlich wirksam angreifen könne. Kritisch wurde auch über ein Urteil des OVG Sachsen-Anhalt aus dem Jahre 2006 berichtet, das nachträgliche Beitragserhebungen für rechtmäßig erklärt hat. "Wer vor 10 Jahren schon einmal Beiträge gezahlt hat, kann nach diesem Urteil nicht mehr wirklich sicher sein, dass er nicht doch noch einmal zusätzlich zur Kasse gebeten wird“, so Beck.

Von allen Seiten wurde die Landespolitik scharf angegriffen. Seit Dezember 2006 plante diese z.B. negative Folgen unterlassener Bürgerbeteiligungen bei beitragspflichtigen Baumaßnahmen abzuschaffen. Die bis dahin verbindlich vorgeschriebene Kappung bei übergroßen Grundstücken soll jetzt in das Ermessen der Verbände gestellt werden. Die Rechtspositionen der Bürger würden durch all diese Veränderungen massiv verschlechtert. Es sei nicht mehr erkennbar, dass von Landespolitikern noch Bürgerinteressen vertreten würden. Die Landespolitik trägt nach Meinung aller vertretenen Bürgerinitiativen die Hauptverantwortung für die Fehlentwicklungen im Abwassersektor, die zu den überdurchschnittlichen und deutlich überhöhten Preisen verbunden mit der Verschwendung von Millionen an Fördermitteln in Sachsen-Anhalt führte. Eckhard Böttcher, Vorsitzender der Bürgerinitiative im ZWA Bad Dürrenberg dazu: "Die Entwicklungen der letzten 17 Jahre wurden stets durch die Landespolitik gesteuert, sowohl über die Behörden als auch durch zweckgebundene Fördermittelvergabe. Das Ergebnis dieser verfehlten Politik sehen wir nun in stetig steigenden Gebührensätzen." Auch der Bericht des Landesrechnungshofes zum AZV Bodeniederung zeige, dass die wahren Ursachen nie bekämpft und offensichtlich erkannte Mängel nicht nachhaltig abgestellt wurden, ergänzt Dr. Pech. Dadurch verpufften Millionen-Zuschüsse zwangsläufig.

Frank Schulz, Vorsitzender des HWG Bad Bibra, kritisierte, dass Sachsen-Anhalt bisher weiter an den Strategien der Vergangenheit und dem Vorrang der Zentralisierung festhält, anstatt auf kostengünstige dezentrale Anlagen zu setzen. Dezentrale Anlagen erhielten in Sachsen-Anhalt keine Fördermittel. Schulz: "Aus ökologischer sowie aus wirtschaftlicher Sicht stellen moderne dezentrale Anlagen im ländlichen Raum die bessere Alternative dar. Nur so kann der Schaden noch begrenzt werden." Einigkeit herrschte darüber, dass die derzeitig praktizierten Variantenvergleiche zwischen zentralen und dezentralen Anlagen zur Entscheidungsfindung nicht geeignet sind, da die einseitige Förderpolitik des Landes Sachsen-Anhalt hier zu bewusster Manipulation der Vergleiche anregt.

Der Initiator des Treffens, Dr. Andreas Löhne vom HWG Nebra, resümierte: "Der Anfang ist gemacht. Es kommt nun auch darauf an, weitere Mitstreiter zu gewinnen. Dabei sind wir offen für die Unterstützung von den demokratischen Parteien auf Kommunal- und Landesebene. Mit bloßen Willensbekundungen werden wir uns aber nicht zufrieden geben."

Bereits im Januar soll das nächste Treffen stattfinden. Es soll dann ein landesweites Netzwerk gegründet werden. Mittelfristig soll zu einer weitreichenden Änderung des Kommunalabgabengesetzes hingearbeitet werden, auch mit Blick auf das Thema Straßenausbaubeiträge. Dabei sollen Beitrags- und Gebührengerechtigkeit, die Bürgerbeteiligung an Entscheidungen sowie die Haftung von Entscheidungsträgern bei Fehlplanungen im Mittelpunkt stehen.

Gemeinsame Pressemitteilung vom 11.12.2007 von:

"Verein Bezahlbares Abwasser" (AZV Bodeniedeurung)
IG Abwasser im AZV Salza
Bürgerinitiative im ZWA Bad Dürrenberg
Bürgerinitiative im AZV Eisleben
HWG Nebra
HWG Bad Bibra

 

Artikel vom 16.12.2007

 
 
Der Bericht des LRH zum Abwasserzweckverband „Bodeniederung“ liegt seit Ende Oktober 2007 vor. Trotz erheblicher Finanzhilfen des Landes in Form von Fördermitteln und Teilentschuldungen von insgesamt ca. 56 Millionen ist der Verband immer noch hoch verschuldet! Die Gebühren sind extrem gestiegen, die Kommunen sind quasi handlungsunfähig aufgrund der finanziellen Belastung durch den Abwasserverband.

Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind durch den AZV „Bodeniederung“ und seiner Mitgliedsgemeinden in grober Weise mißachtet worden. Das Land hat nicht sichergestellt, dass die gewährten Teilentschuldungen zu einer tatsächlichen Reduzierung der Schulden aus den Investitionen für die Abwasseranlage führten. So hätte der Abwasserpreis heute maximal 2,50 Euro pro Kubikmeter betragen können. Inkonsequentes Handeln der Landes- und Kreisbehörden haben letztlich zur heute katastrophalen Situation des AZV beigetragen.

Die Prüfergebnisse gliedern sich in 4 Hauptkapitel:

A – Aufgabenerfüllung des Verbandes
B – Bau und Finanzierung der Abwasserbeseitigungsanlagen
C – Gewährung von Teilentschuldungshilfen
D – Gebührenkalkulation

Nachfolgend sollen einige Aussagen aus dem Bericht dazu veranlassen, sich näher mit den Inhalten zu beschäftigen:

- bekannte Mängel in der Geschäftsführung des Verbandes nicht beseitigt
- knapp 6 Millionen Euro offene Forderungen per 10.07.07 (entspricht ungefähr dem Jahresumsatzes des Verbandes!)
- gewähltes Mischwassersystem für ländliches Gebiet offensichtlich ungeeignet
- Finanzierungsrisiken trotz Betreibermodell liegen allein beim Abwasserverband
- Baukostenkontrolle und Verwendungsnachweise für Fördermittel fragwürdig
- Voraussetzungen für Teilentschuldungshilfen nicht gegeben
- Teilentschuldungshilfen überwiegend für Kassenkredite verwendet
- Lange Zeit nichtkostendeckende Gebühren erhoben, was politisch gewollt war
- Alle Gebührenkalkulationen aus Vergangenheit bis zur Gegenwart sind mit erheblichen Fehlern behaftet

Abschließend werden im Bericht Schlußfolgerungen für die einzelnen Verantwortungs-ebenen vom Abwasserverband bis zum Land dargestellt.

Hier finden Sie den Prüfbericht des Landesrechnungshofs sowie eine Kurzfassung des Prüfberichts.

 
 
Dr. Bernhard Pech

 

Artikel vom 14.11.2007

 
 
Mit der Ankündigung im Volksstimmeartikel vom 09.11.07, der gegenwärtigen Geschäftsführung des AZV „Bodeniederung“ in ihrer jetzigen Besetzung letztlich den Rücken zu stärken, reiht sich Landrat Gerstner leider in das inkonsequente Handeln der Aufsichtsbehörden aus der Vergangenheit ein. Wie der Prüfbericht des Landesrechnungshofes zeigt, sind in allen Ebenen eklatante Fehler gemacht worden. Einer hat sich auf den Anderen verlassen und man hat sehenden Auges damit die Katastrophe regelrecht herbeigeschafft.

In der Privatwirtschaft werden bei der personellen Besetzung von Führungs- bzw. Managementpositionen sehr harte Maßstäbe angelegt. In jedem Falle werden Personen, die in der Vergangenheit die an sie gestellten Anforderungen kaum erfüllen konnten, nicht noch mit einer noch höheren Funktion, wie z.B. Geschäftsführer betraut. Herr Baier hatte im Verband die Aufgabe, sich speziell um die Beitreibung von Beiträgen und Gebühren zu kümmern. Im Bericht des Landesrechnungshofes werden Außenstände von fast 6 Mio. Euro ausgewiesen. So ein Ergebnis in der Privatwirtschaft hätte mit Sicherheit die Ablösung dieses Verantwortlichen bedeutet. Herr Gerstner dagegen, möchte der jetzigen Verbandsführung eine Chance zur Bewährung einräumen. Irgendwie kommt einem so eine Entscheidungsbegründung aus Zeiten einer verflossenen Gesellschaft sehr bekannt vor.

Die Bürgerinitiative wird gerade deshalb sehr genau untersuchen, ob strafrechtlich relevante Anfangsverdachtsmomente in der Geschäftstätigkeit des AZV sowie anderer in die Geschäftstätigkeit des Verbandes involvierte Personen vorliegen.

Dass nun ein weiterer Volljurist, Herr Gerold Becher, der Verbandsgeschäftsführung an die Seite gestellt, ist schon verwunderlich. Herr Baier ist selbst Volljurist. Desweiteren betätigt sich regelmäßig Herr RA Rasch für den AZV und darüber hinaus wird der AZV durch die RA-Kanzlei Remmers, Robra & Partner vertreten. Sind bei der Führung des Verbandes nur juristischen Probleme zu bewältigen? In jedem Falle fehlt es an einer soliden kaufmännischen Führung des Verbandes. Was wird hier getan?
Die rechtsanwaltliche Kopflastigkeit der Verbandsführung lässt aber auch einen anderen Schluß zu. Es wird versucht, über advokatische Winkelzüge z.B. einen Zwangsanschluss aller Haushalte zur Niederschagswasserentwässerung herbei zuführen, um so die Niederschlagswasserbezahlung durchsetzen zu können. Dazu wurde ein spezielles Gutachten von Herrn RA Rasch im Auftrag des AZV angefertigt. Darin wird durch Vorgenanntes aufgezeigt, wie so etwas gemacht werden könnte. Herr RA Rasch weißt aber selbst auf erhebliche rechtliche Bedenken bei der Realisierung hin. Das in diesem Jahr erstellte Gutachten zur Niederschlagswasserversickerung im gesamten Verbandsgebiet unterstreicht deutlich, wo die Reise hingehen soll – „Bürger, Du hast zu zahlen, egal, ob nun wirklich Niederschlagswasser eingeleitet wird oder nicht.“ Es muss nur ein juristischer Grund her, um den Bürger mit Gebühren belasten zu können. Jahrelang ist nichts gemacht worden, insbesondere die Ermittlung entsprechender Erhebungsdaten und nun soll`s nach der Brechstangenmethode gerichtet werden. Im Übrigen das glatte Gegenteil, was Anfang der 90er Jahre vom Verband noch in Hochglanzbroschüren versprochen wurde: „Das Niederschlagswasserableitung ist mit der Schmutzwassergebühr abgegolten.“

Die Bürgerinitiative wird bestenfalls Niederschlagswassergebühren nach dem Verursacherprinzip zulassen. D.h. wo Niederschlagswasser von versiegelten Flächen in die Kanalisation gelangt, besteht ein Gebührenansatzpunkt. Jeder, der Vorsorge getroffen hat, um das Niederschlagswasser auf seinem Grundstück zu versickern bzw. direkt in Vorflutern einleitet, kann nicht im Nachhinein plötzlich mit Kosten belastet werden. Zumal in diesen Fällen ja die Kanalisation tatsächlich nicht einmal benutzt wird.
 
 
Dr. Bernhard Pech und Petra Pollnow, 1. und 2. Vorsitzende Verein "Bezahlbares Abwasser"

 

Artikel vom 21.09.2007

 


 

Starke Preiserhöhungen haben die Teuerungen in Deutschland im Jahre 2007 gewaltig beschleunigt. Die jährliche Teuerungsrate stieg auf 1,9%, teilte das statistische Bundesamt in Wiesbaden mit.
Betroffen davon sind u. a. Öl, Heizöl, Gas, Strom, Benzin, Milchprodukte, Lebensmittel der Teigwarenhersteller, sowie seit April 2007 der Abwasserpreis mit einer stolzen Höhe von 6,16 €/m³ - was einer Teuerung von 27,5% zum alten Preis entspricht . Müssen wir Bürger grundsätzlich die Zeche einer oftmals falschen, verfehlten Politik/ Ökonomie bezahlen? Die Geschichte des Abwasserzweckverbandes (AZV) „Bodeniederung“ zeigt eine absolute Fehlentwicklung des politisch-wirtschaftlichen Managements.
Politik im Allgemeinen und die Kommunalpolitik im Besonderen haben die Funktion, die Bürger zu schützen. Wie haben die gewählten Vertreter der Verbandsversammlung in der Mehrzahl (wenige Vertreter ausgenommen) diese Schutzfunktion gegen eine staatlich verordnete Gebührenerhöhung wahrgenommen? Gab es mit der Kenntnisnahme dieser Höhe Widerspruch von der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses? NEIN- dieses Rechtsmittel wurde durch Zeitverzögerung nicht genutzt.
Dieser neue Abwasserpreis hat sich innerhalb von vier Jahren sogar verdoppelt. Bei weiteren Teuerungen, die immerhin prognostiziert werden, die von der Mehrzahl der Bevölkerung nicht mitgetragen werden können, ist das Maß des Erträglichen überschritten. Die Zwangspreiserhöhung ruft nach Bürgerwiderstand. Unter Druck des Innenministeriums wurde durch die Kommunalaufsicht per Ersatzvornahme 6,16 € festgelegt.
Unsere staatlich-kommunale Demokratie erlaubt, gestattet, fordert und zwingt auch zum Widerstand mit legalen, verfassungsgerechten Mitteln und Methoden.

Was kann jeder Bürger selbst tun?
1. Widerspruchsrecht auf staatliche/behördliche Schreiben in Anspruch nehmen.
2. Organisierten Widerstand in demokratischen Vereinen und Bürgerinitiativen leisten.
3. Einflussnahme und Mitgestaltung einer transparenten, bürgerfreundlichen Kommunalpolitik.


Wir sollten kein Amtsschreiben oberflächlich und unkritisch nur zur Kenntnis nehmen und wie im Rechnungsfall des Abwasserzweckverbandes sofort pflichtbewusst zahlen. Jeder hat doch ein Widerspruchsrecht innerhalb von 4 Wochen. Der AZV hat lt. Aussage auf der letzten Verbandsversammlung ca. 500 Widersprüche erhalten. Die Antworten stehen bei vielen Einreichern noch aus.
Wer bisher keinen Widerspruch einreichte, hat die Möglichkeit bei Erhalt der Endabrechnung im ersten Halbjahr 2008 dies auf jeden Fall durchzuführen. Jeder hat als Einzeleinreicher schon einmal seine negativen Erfahrungen mit Amtsstuben in solchen Verfahren gemacht. Keiner sollte sich entmutigen lassen, es muss nicht immer verloren werden. Sich organisieren, verbünden erhöht die Wahrscheinlichkeit der Erfolgschancen. Wir müssen uns vom AZV auch nicht abschrecken lassen, wenn in den Eingangsbestätigungen mit 10,00€ bis 500,00 € Bearbeitungsgebühr gedroht wird. Auch diese Forderung ist anfechtbar.
Weil die chaotisch-drastische Abwasserpreisentwicklung nicht mehr hinnehmbar und ein Ende der Preisspirale nicht erkennbar ist, bildete sich unter Leitung von Herrn Dr. Pech aus Hecklingen und seinen aktiven Helfern Ende 2006 eine Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“, die sich Anfang Juli 2007 in einen Verein neu gründete. Die Volksstimme berichtete ausführlich in der Ausgabe vom 6. Juli d. J. Dank der hohen engagierten Arbeit von Dr. Pech und den gewählten Leitungsmitgliedern strebt der Verein eine Musterklage an, um eine Preisgerechtigkeit wieder herzustellen. Der Verein hat sich eine Satzung und Beitragsordnung gegeben. Es wird eng zusammengearbeitet mit der Rechtsanwaltskanzlei Silvia Weidner. In jedem Ort gibt es Ansprechpartner.
Ich werbe für eine Mitgliedschaft im Verein bei allen Kunden des AZV. Der einzelne Bürger hätte nach Abarbeitung des Widerspruchsverfahrens im gerichtlichen Klageverfahren eine absolute finanzielle Überforderung. Daran scheitert es dann.
Als Widerspruchsführender und Mitglied im Verein kann sich jeder dieser Musterklage anschließen. Für eine Aufnahmegebühr von 1 € und einen Jahresbeitrag von 12 € ist eine Mitgliedschaft empfehlenswert.
Bei einem privaten Besuch im Raum Osnabrück (Land Niedersachsen) habe ich einen nachweislichen Abwasserpreis von 2,42€ zur Kenntnis genommen.
Alle politischen Verantwortungsträger sind mit ihrer Entscheidungsfindung den Menschen ihres Kompetenzbereiches rechenschaftspflichtig; und Verursacher haben auch Haftungspflichten!! Das setzt auch voraus, dass wir uns selbst in politisch-gesellschaftliche Prozesse einbringen, diese hinterfragen und beeinflussen. Gartenzaundiskussionen und Stammtischrunden u. a. bringen keine nützlichen Veränderungen. Wir sollten durch persönliche Interessiertheit das Leben mitgestalten und Unzumutbarkeiten verhindern.
Nutzen wir die Möglichkeiten und machen wir Gebrauch von Teilnahmen an den Ratssitzungen in den Kommunen oder beim AZV in Groß-Börnecke , damit diese Gremien von ihren Wählern unter Transparenz und Beobachtung stehen.

 

Georg Krecklow, 39435 Tarthun, Mitglied im VBA
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